Ukraine

Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Finanzielle Unterstützung

Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt bis zum 31.05.2022, bzw. bis zum Vorliegen eines Aufenthaltstitels oder einer Fiktionsbescheinigung, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig ist bis dahin noch der Kreis Segeberg. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Informationsblatt:

 

Ab 1. Juni 2022 können ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II haben. Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Jobcenter.

Es ist sichergestellt, dass es zu keiner Leistungsunterbrechung kommt. Die Asylbewerberleistungen werden solange gezahlt, bis das Jobcenter den Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II geprüft hat.

Registrierung

Bitte nehmen Sie nach Ankunft im Kreis Segeberg die Registrierung vor.

  • Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergekommen sind, wird die Registrierung dort vor Ort vorgenommen.
  • Wenn Sie direkt in der Kommune eine Unterkunft gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt. Sie erhalten dort den Antrag auf Registrierung. Dieser muss zusammen mit Passkopien an die Ausländerbehörde des Kreises geschickt werden (Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg), ggf. kann dieser Antrag auch formlos gestellt werden, wenn das Formular nicht vorliegt.

 

Kurzinformationen zum Bürgergeld

 

Antragstellung

Für die Bewilligung von Leistungen beim Jobcenter Kreis Segeberg ist die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz notwendig.

Antragsunterlagen erhalten Sie direkt im Jobcenter. Alternativ können Sie sich diese aber auch über den unten beschriebenen Download eigenständig herunterladen.

Das Jobcenter Kreis Segeberg hat folgende Standorte:

Bad Segeberg, Birkenring 16a, 23795 Bad Segeberg
Kaltenkirchen, Kisdorfer Weg 7a, 24568 Kaltenkirchen
Norderstedt, Heidbergstraße 100, 22846 Norderstedt

 

Die örtlichen Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte folgender Grafik:

Örtliche Zuständigkeiten

 

Antragsvordrucke:

Hauptantrag (durch die Antragstellerin /den Antragsteller auszufüllen)

Anlage KI (für jedes Kind unter 15 Jahren)

Anlage WEP (für jede weitere Person über 15 Jahre)

Anlage KDU (für die Kosten der Unterkunft)

Anlage EK (für jede Person über 15 Jahre, soweit sie in Deutschland arbeiten)

Anlage MEB (für einen Mehrbedarf aufgrund besonderer Lebensumstände)

 

Ausfüllhinweise zum Antrag auf Bürgergeld (Deutsch)

Ausfüllhinweise zum Antrag auf Bürgergeld (Englisch)

Ausfüllhinweise zum Antrag auf Bürgergeld (Ukrainisch)

Ausfüllhinweise zum Antrag auf Bürgergeld (Russisch)

Merkblatt Bürgergeld (Deutsch)

 

Videos zu den digitalen Services der Jobcenter unterstützen Sie dabei, Anliegen online zu erledigen. Sie können sich damit auch über die Termine im Jobcenter informieren.

Alle Videos im Überblick finden Sie hier.

Benötigte Unterlagen für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt bei:

 

Hinweis: Das Jobcenter kann keine Barauszahlungen vornehmen. Bitte bemühen Sie sich frühzeitig um eine deutsche Kontoverbindung sowie die Anmeldung bei einer Krankenkasse.

Bitte füllen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen vollständig aus und reichen diese zusammen mit den oben genannten Unterlagen per Post oder per E-Mail ein. Reichen Sie außerdem bitte Kopien Ihres Passes, Ihrer Einreisebestätigung, soweit vorhanden des Bescheides über Asylbewerberleistungen und einen Nachweis zu Ihren Kosten der Unterkunft ein, sowie Ihre Fiktionsbescheinigung sobald diese vorliegt.

Um einen Neuantrag zu stellen, können Sie Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08:00 – 11:00 Uhr in Ihrem Jobcenter ohne Termin vorsprechen. Bringen Sie bitte bei Bedarf eine Person mit, die Sie in der deutschen Sprache unterstützt. Weitere Infomationen hierzu entnehmen Sie bitte der Seite "Antragstellung".

 

Hinweise zu den angemessenen Kosten der Unterkunft

Informationen zu den angemessenen Kosten der Unterkunft finden Sie hier:

Informationen inkl. Mietobergrenzen

 

Sollten Sie aus Ihrer jetzigen Unterkunft ausziehen, teilen Sie dies bitte vor einem Umzug im Jobcenter mit, ggf. können Sie mit finanziellen Leistungen unterstützt werden.

 

Bundesagentur für Arbeit

Hinweise zur Antragstellung auf Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine:

Hinweisblatt Kindergeld (Deutsch)

Hinweisblatt Kindergeld (Ukrainisch)

Informationen zu Kindergeld und Kinderzuschlag für geflüchtete Menschen (Ukrainisch und Arabisch)

 

Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu weiteren Hilfsangeboten finden Sie hier.

 

Sprach- und Integrationskurse

Hinweise zu Sprachkursen für Ukrainerinnen und Ukrainer finden Sie in den Informationsblättern vom Kreis Segeberg:

Ab dem 19.05.2022 finden Deutschsprachkurse für Ukrainerinnen und Ukrainer im Amt Leezen statt:

Information und Anmeldung