Bildung und Teilhabe
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden seit dem 01.01.2011 neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Seit dem 01.04.2012 werden viele Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe über die digitale Bildungskarte gewährt.
Welche Leistungen dies im Detail sind und in welchen Fällen diese gewährt werden können Sie den folgenden Inhalten entnehmen:
Hier erhalten Sie eine Übersicht über das Leistungsangebot.
Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es für:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
- in besonderen Einzelfällen Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
- Kosten für das Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:
•noch keine 25 Jahre alt sind,
•eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
•keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Für Schülerinnen und Schüler können die Kosten, die für einen eintägigen Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt anfallen, übernommen werden. Auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die Kosten für einen Ausflug oder eine Kinderfreizeit getragen werden. Ausgenommen ist das Taschengeld.
Hierfür ist eine Antragstellung erforderlich.
Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 2024 130,- € und zum 1. Februar 2024 65,- €. Damit sollen Anschaffungen wie z.B. Schulranzen, Sportzeug, Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte etc. erleichtert werden.
Hierfür ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.
Schülerbeförderungskosten
Klassenstufen 1-10 (Leistung nach § 114 Schulgesetz SH und Satzung Kreis SE):
Ab dem Schuljahr 2021/2022 gibt es für alle Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg ein Online-Verfahren „OLAV“ zur Beantragung von Schülerfahrkarten über die Homepage www.ticket-olav.de
Auf Antragstellung wird eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden Schule um eine allgemeinbildende öffentliche Schule handelt, bei der eine Klasse der Jahrgansstufe 1-10 besucht wird, die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und diese die notwendige Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes aufweist.
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die wesentlichen Lernziele in der Schule zu erreichen. Reichen die schulischen Angebote nicht aus, um Lerndefizite zu beheben, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
Hierfür ist eine Antragstellung und Bestätigung des Lehrers erforderlich.
Kosten für das Mittagessen
Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet, können die Kosten dieses Mittagessens gezahlt werden.
Hierfür ist eine Antragstellung erforderlich.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15,- € monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Hierfür ist eine Antragstellung erforderlich
Zum Thema
Wer ist für mich zuständig?
Bitte stellen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Behörde:
Sie beziehen Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem SGB II?
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Ihres Jobcenter!
Sie beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Den Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Ausflüge und Klassenfahrten erhalten Sie als Geldleistung. Alle anderen Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Leistungsanbieter. Dieses ist bei Ausflügen z.B. die Kindertageseinrichtung, bei mehrtägigen Klassenfahrten in der Regel der verantwortliche Lehrer.
Der Zuschuss zum Mittagessen, die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und die Lernförderung für Schülerinnen und Schüler werden ab 01.07.2013 über die Bildungskarte direkt an den Leistungserbringer gezahlt.
Wichtig: Wenn Sie die Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht für den jeweiligen Zweck verwenden, können diese ggf. von Ihnen zurückgefordert werden. Bitte bewahren Sie daher Rechnungen, Quittungen, Anmeldungen und andere Nachweise gut auf, damit Sie diese evtl. später vorlegen können.
Die Antragsformulare zur Geltendmachung von Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie auf der rechten Seite downloaden.