Über uns

ANONYME KUNDENBEFRAGUNG ZUR SERVICEQUALITÄT

Wenn Sie in den letzten Tagen Kontakt zu uns aufgenommen haben und Erfahrungen mit unseren Dienstleistungen machen konnten, dann interessiert uns sehr, ob Sie zufrieden waren, oder wir etwas verbessern können. Ihre Erlebnisse sind für uns besonders wichtig, damit wir unseren Service für Sie stetig optimieren können.  Die Befragung dauert ca. 2 Minuten und besteht aus 10 Fragen. Bitte vermeiden Sie, dort noch unbearbeitete Anliegen zu schildern, da diese auf diesem Wege nicht bearbeitet werden können. Für Ihre Teilnahme bedanken wir uns im Voraus.

Hier geht es zur Befragung.

Lob, Anregungen und Kritik

Sie möchten uns Lob, Anregungen und Kritik persönlich mitteilen, oder sich über die Bearbeitung in unserem Hause beschweren? Dann nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenreaktionsmanagement auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort nehmen Ihre Anliegen auf, unterstützen Sie bei der Klärung und vermitteln bei Problemen. Damit wir Ihre Anfragen schnell bearbeiten können, teilen Sie uns bitte Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen sowie die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft oder Ihrer Kundennummer mit.

 

Hinweise:

  • Eine Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement stellt grundsätzlich keinen förmlichen Rechtsbehelf (wie z.B. einen Widerspruch) dar oder ersetzt diesen. Wenn Sie mit einer an Sie ergangenen Entscheidung nicht einverstanden sind und Sie dagegen einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, berücksichtigen Sie bitte immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides und die darin genannte zuständige Stelle.
  • Bei Auskünften an Dritte, insbesondere Vermieter*innen, Freund*innen, Rechtsbeistände, Beratungsstellen, sind unsere Mitarbeitenden an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Ohne eine schriftliche Vollmacht kann aus Datenschutzgründen daher keine Auskunft an Dritte erfolgen.

WIDERSPRUCH ALS RECHTSBEHELF

Unsere fachlichen Entscheidungen übermitteln wir Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist einen Widerspruch einlegen. Falls Sie von diesem Recht gebrauch machen möchten, ist es erforderlich, diesen schriftlich an das Jobcenter zu richten, da sonst die Urheberschaft nicht nachvollziehbar ist. Bitte nennen Sie auch hier Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift, Ihre BG- und Kundennummer und begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich schriftlich. Die Übermittlung des Widerspruches kann postalisch, oder per persönlicher Abgabe an unseren Standorten erfolgen und wird von dort an unsere Widerspruchstelle weitergeleitet.

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein rechtliches Instrument für Bürger, um Missstände im Verhalten von Angestellten oder Beamten des öffentlichen Dienstes zur Sprache zu bringen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde rügt daher das persönliche Fehlverhalten (etwa Unhöflichkeit, beleidigende oder herablassende Äußerungen) oder das unangemessene Auftreten, wenn Behördenvertreter sich etwa beleidigend im Ton vergreifen oder gar handgreiflich werden. Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie keine andere Sachentscheidung erreichen. Falls Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen möchten, beschreiben Sie bitte den Fall des persönlichen Verhaltensfehlers ausführlich und senden Sie diese unter Nennung Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer Anschrift sowie Ihrer BG- und Kundennummer an unser Kundenreaktionsmanagement.

GEMEINSAM GEGEN DISKRIMINIERUNG UND GEWALT

Das Jobcenter Kreis Segeberg ist ein gewaltfreier Ort. Die Geschäftsführung, unser Personalrat und unsere Beschäftigten lehnen jegliche Form von Gewalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz ab. Deshalb ergreifen wir gemeinsam alle geeigneten Maßnahmen, um das Auftreten von Gewaltvorfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Null Toleranz bei Gewalt!

Zum Schutz unserer Mitarbeitenden und Besuchern akzeptieren wir in keinem Fall

  • Jede Form körperlicher und psychischer Gewalt
  • Bedrohungen, Beleidigungen oder Nötigungen
  • Sexuelle Übergriffe oder sexistische Belästigungen
  • Mitbringen oder zeigen von Waffen jeglicher Art
  • Äußern von Gewaltfantasien
  • „Stalking“, d. h. Nachstellungen außerhalb des Amtes
  • Sachbeschädigungen

Wir gehen jedem Vorfall konsequent nach. Straftaten werden angezeigt. Opfer von Straftaten am Arbeitsplatz erhalten eine professionelle Nachsorge.

Das Jobcenter Kreis Segeberg ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt. Alle Beschäftigte setzen diese Grundsatzerklärung für Diversität und gegen Gewalt am Arbeitsplatz um.

Jobcenter Kreis Segeberg Kundenreaktionsmanagement

04191/722-0


Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein

Kontaktmöglichkeiten können Sie der Homepage entnehmen:

Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein