Arbeitgeber

Betriebliches Praktikum

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (kurz: MAG) werden umgangssprachlich gerne auch als (Betriebs-)Praktikum bezeichnet.

Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenter Kreis Segeberg eine MAG zur Arbeitserprobung durchgeführt werden.
Um Arbeitsuchenden die für den ersten Arbeitsmarkt notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, können auch auf Wunsch des Leistungsempfängers MAG zur Qualifizierung des Bewerbers durchgeführt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist u. a., dass die Einwilligung des Jobcenter Kreis Segeberg erfolgt und die betriebliche Trainingsmaßnahme / MAG geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten zu verbessern.

Die Förderung ist u. a. ausgeschlossen, wenn

  • der Arbeitslose innerhalb der letzten 4 Jahre mehr als 3 Monate bei dem Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt war
  • der Arbeitgeber dem Arbeitslosen bereits vorher den Job angeboten hat
  • kein Arbeitsplatz vakant ist und die Trainingsmaßnahme auch keiner Eignungsfeststellung dient
  • eine Beschäftigung auch ohne eine Trainingsmaßnahme erwartet werden kann.

Ziel dieser betrieblichen MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen.