Kooperation und Schlichtung

Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren

Kooperationsplan

Der Bezug von Leistungen nach dem Bürgergeldgesetz ist zeitlich begrenzt.

Alle Menschen mit Anspruch auf Bürgergeld sind verpflichtet, ihr bestes zu tun, um so schnell wie möglich den Leistungsanspruch zu minimieren bzw. ihn vollständig zu beenden.

Der Kooperationsplan beinhaltet die konkreten nächsten Schritte hin zu diesem Ziel.

Solange es eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Jobcenter gibt, werden keine Rechtsfolgenbelehrungen erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:                                                                                                                                                                Informationen zum Kooperationsplan

 

 

Schlichtungsverfahren

Sollte es Störungen in der kooperativen Zusammenarbeit geben, gibt es einen Schlichtungsmechanismus.

Ziel ist die Wiederherstellung der kooperativen Zusammenarbeit.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:                                                                                                                                                                    Informationen zur Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens

Das Jobcenter Kreis Segeberg hat sechs Personen gefunden, die ehrenamtliche Schlichterinnen und Schlichter sind. In der Regel werden zwei von ihnen das Schlichtungsverfahren durchführen.

Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren basieren auf dem Menschenbild, dass alle Menschen für die Gestaltung ihres Lebens selbst verantwortlich sind.

Sollten Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten wollen, können Sie sich direkt an das Schlichtungspostfach des Jobcenters Kreis Segeberg wenden:

Jobcenter-Kreis-Segeberg.Schlichtung@jobcenter-ge.de

Wir nehmen mit Ihnen kurzfristig wegen eines Schlichtungstermins Kontakt auf.